Hier bekommen Sie einen sehr guten Überblick über die aktuellen Corona-Hilfen.
Aktuelle Informationen aufgrund Corona
Schutzschirm zur Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen
Wir sind für Sie da!
Auch in Zeiten der Corona-Krise sind wir für für Sie da. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Berater. Nachfolgend haben wir Ihnen die Informationen zur staatlichen Unterstützung der Unternehmen in Bayern zusammengefasst:
Soforthilfe des Freistaats Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen.
Soforthilfe Corona
Die Soforthilfe richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Erwerbstätigen in Bayern. Die Staffelung:
- bis 5 Erwerbstätige 9.000 Euro
- bis 10 Erwerbstätige 15.000 Euro
- bis 50 Erwerbstätige 30.000 Euro
- bis 250 Erwerbstätige 50.000 Euro
Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie » www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Quelle: Regierung von Niederbayern
Überbrückungshilfe III
Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffenen Unternehmen
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.
Antragsberechtige:
- Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe
- mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro
Erstattung der Fixkosten
Erstattungsfähig sind Fixkosten entsprechend des Kostenkatalogs der Überbrückungshilfe III - also insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019:
- Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet
- bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet und
- bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
Zusätzlich Antragsberechtigte Unternehmen
Weitergeltung der Überbrückungshilfe III
Diese Sonderregelung ergänzt die im Übrigen geltende Zugangsberechtigung zur Überbrückungshilfe III, die sich am Umsatzrückgang im Jahr 2020 orientiert.
Es gilt weiterhin, dass Unternehmen, die von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von entweder 50 Prozent an zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder von 30 Prozent im Gesamtzeitraum April bis Dezember 2020 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 zu verzeichnen hatten, grundsätzlich im gesamten ersten Halbjahr 2021 antragsberechtigt sind.
Die prozentuale Erstattung der Fixkosten für den Förderzeitraum ist abhängig vom konkreten Umsatzrückgang im betreffenden Monat 2021 (40 bis 90 Prozent, siehe oben). Es gilt die übliche Obergrenze von 200.000 Euro pro Monat.
Überbrückungshilfe II

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Beratungsprogramm Corona
Für Unternehmen die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen leiden:
- Übernahme der Kosten für einen Unternehmensberater
- Hilfestellung zur weiteren Unternehmensplanung
- bis zu 4.000 EUR (100 % der Kosten)
Beantragung über das BAFA
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Soforthilfe der Bundesregierung
Mit Milliarden-Hilfspakten wird das Bundesfinanzministerium Unternehmen direkt helfen – ob Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte oder große Betriebe. 50 Milliarden Euro Soforthilfen als Zuschüsse für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sowie einen Schutzfonds für größere Unternehmen und Liquiditätshilfen sollen Arbeitsplätze und die Wirtschaft stützen sowie die Realwirtschaft in der Corona-Pandemie stabilisieren.
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
- Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
- Gilt für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
- Gilt für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Auch landwirtschaftliche Betriebe (Primärerzeugung) sind antragsberechtigt.
Alle Informationen für kleine- und große Unternehmen, Selbstständige, Sololselbstständige, Freiberufler, Kleinstunternehmen,... finden Sie auf dem Internetauftritt des Bundesfinanzministerium.
Die Antragsstellung der Soforthilfe des Bundes wurde mit dem der Bayerischen Staatsregierung verzahnt. Diese erfolgt über diie » www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Quelle: Bundesfinanzministerium
KfW-Corona-Hilfe
KfW-Schnellkredit 2020
für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mind. seit dem 01.01.2019 (Datum der ersten Umsatzerzielung) am Markt sind:
- max. Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe: 25% des Jahresumsatzes 2019
- Haftungsfreistellung in Höhe von 100%
Unternehmensgruppen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500 TEUR
Unternehmensgruppen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800 TEUR
- Zinssatz 3% p.a.
- 10 Jahre Laufzeit, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
- kostenfreie Sondertilgung möglich
KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.
- Für große Unternehmen (037) bis zu 80% Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90% Risikoübernahme
Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25% des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
ERP-Gründerkredit - Universell (037/074/075/076)
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Für große Unternehmen (075) bis zu 80% Risikoübernahme
- Für klein und mittlere Unternehmen (076) bis zu 90% Risikoübernahme
Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25% des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
Quelle: KfW
Landwirtschaftliche Rentenbank
Maßnahmenpaket der Rentenbank
Liquiditätsdarlehen (Nr. 246)
- Refinanzierungsdarlehen bis max. 10 Mio. Euro
- In Zustimmungspflichtigen Einzelfällen auch über 10 Mio. Euro
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Weinbaus und des Gartenbaus
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 15% auf den Darlehensbetrag
- Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben können finanziert werden
- Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden
Liquiditätshilfe der LfA Förderbank
Schnellkredit-Corona der LfA:
für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, die mind. seit dem 01.01.2019 (Datum der ersten Umsatzerzielung) am Markt sind:
- 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung
- Förderung des Liquiditätsbedarfes des Unternehmens bis 31.12.2020
Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter: 50.000 EUR (abzgl. Corona Soforthilfe)
Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter: 100.000 EUR (abzgl. Corona Soforthilfe)
- maximal in Höhe von 3 Monatsumsätzen 2019
- Zinssatz 3%
- Vorzeitige Tilgung jederzeit möglich
Universalkredit
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe.
- Finanziert werden Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
- Darlehenshöchstbetrag: 10 Millionen Euro je Vorhaben.
- Soweit ein Darlehen bis 4 Millionen Euro bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für Unternehmen mit einem Konzernumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro eine 80-prozentige Haftungsfreistellung möglich.
- Für Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro gilt zudem – in allen LfA-Förderkrediten mit Haftungsfreistellung – ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren.
- Weitere Informationen zum Universalkredit mit Haftungsfreistellung finden Sie hier
Bürgschaften
- Antragsberechtigt sind mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe.
- Bürgschaften der LfA können grundsätzlich auch für Betriebsmittel beantragt werden.
- Der maximale Bürgschaftssatz wird – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie bei Konsolidierungsdarlehen – auf einheitlich 80 Prozent des Kreditbetrages angehoben.
- Bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt auch das vereinfachte Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren wie bei Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro.
- Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich.
- Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.
Akutkredit
- Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Darlehenshöchstbetrag: 2 Millionen Euro
- Auf die Einreichung eines Konsolidierungskonzeptes wird generell verzichtet, sofern die Hausbank bei der Beantragung einen Konsolidierungsanlass gegenüber der LfA bestätigt.
Quelle: LfA Förderbank Bayern
Kurzarbeit
Wenn ein Unternehmen aufgrund des Corona-Virus schließen muss oder es Einschränkungen in den Arbeitszeiten gibt, kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit Kurzarbeiter-Geld beantragt werden.
Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.
Wichtig: Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Quelle: Agentur für Arbeit
Steuer-erleichterungen
Um die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, kann bei den Finanzämtern folgendes beantragt werden:
- Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
- Vereinfachte Stundungsregelungen für Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer
Vordruck zur Beantragung von Steuererleichterungen - Direktlink auf das Dokument
Das Vordruckmuster wird auch auf der Startseite des Bayrischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) mit weiteren Erläuterungen zur Verfügung gestellt.