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Aktuelle Informationen aufgrund Corona
Wir sind für Sie da!
Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe III Plus
mögliche Beantragung: bis 31.03.2022
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Neustarthilfe Plus
mögliche Beantragung: bis 31.03.2022
ie Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Quelle: BMWI
KfW-Corona-Hilfe
KfW-Unternehmerkredit - KfW-Corona-Hilfe 2020 (037/047)
mögliche Beantragung: bis 30.04.2022
Für etablierte Unternehme, die mindestens 5 Jahre am Markt sind.
- KfW-Corona-Hilfe für Anschaffungen und laufende Kosten
- Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
- Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
ERP-Gründerkredit - Universell - KfW-Corona-Hilfe 2020 (075/076)
mögliche Beantragung: bis 30.04.2022
Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.
- KfW-Corona-Hilfe für Anschaffungen und laufende Kosten
- Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung
- Bis zu 90 % des Bankrisikos übernimmt die KfW
KfW-Schnellkredit 2020 - KfW-Corona-Hilfe 2020 (078)
mögliche Beantragung: bis 30.04.2022
Für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro
(bisher 675.000 Euro)
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten - 1.500.000 Euro
(bisher 1.125.000 Euro)
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten - 2.300.000 Euro
(bisher 1.800.000 Euro)
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Die KfW übernimmt 100 % des Bankrisikos
Quelle: KfW
Maßnahmenpaket der LfA Förderbank Bayern
Wichtiger Hinweis
Auslauf der Corona-Hilfen der LfA zum 31.12.2021
Bitte beachten Sie, dass nach derzeitigm Stand die Corona-Hilfen der LfA zum 31.12.2021 auslaufen.
- LfA Corona-Schutzschirm-Kredit
- LfA Universalkredit
- LfA Akutkredit
- LfA Schnellkredit
- LfA Coronakredit – Gemeinnützige
- LfA Bürgschaften
- LfA Innovationskredit 4.0
Quelle: LfA Förderbank Bayern