Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Verfahren zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Erstinformation über den gewerblichen Vermittler gemäß § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG
Kaiser-Heinrich II.-Str. 2
93077 Bad Abbach

Tel.: 09441/5019-0
Fax: 09405/509-2190
E-Mail: mail@rbkk.de

 

Vertreten durch den Vorstand:

Dir. Christoph Schweiger (Vorsitzender), Dir. Konrad Kolbinger (stv. Vorsitzender), Thomas Buchner

 

Die Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG ist ungebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und bietet ihren Kunden eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages erhält die Bank eine Provision von ihren Versicherungspartnern. Diese Provision wird über die von Ihnen an die Versicherungspartner zu zahlende Versicherungsprämie aufgebraucht. Auch weitere Vergütungen in Form von Bonifikationen, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgedeckt.

Die Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG ist Versicherungsvermittler und kein Makler. Mit welchen Versicherungsgesellschaften die Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG zusammenarbeitet und auf welcher Basis die individuelle Kundenberatung erfolgt, entnehmen Sie bitte jeweils der Beratungsgrundlage, die Sie vor jedem Vertragsabschluss erhalten.

 

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:

IHK für München und Oberbayern
Balanstraße 55-59, 81541 München
www.ihk-münchen.de

 

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon (0180) 60 05 85 0
(0,20 Euro pro Anruf)

www.vermittlerregister.info

Registernummer: D-LU9U-L26A8-16 bei der IHK für München und Oberbayern

 

Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers gemäß § 60 VVG

Die Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG vermittelt für die nachfolgend genannten Versicherungsunternehmen und deren Konzernunternehmen/Kooperationspartner als ungebundener Versicherungsvertreter Versicherungsprodukte.

R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
www.ruv.de

Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
www.vkb.de

Die Beratung erfolgt auf Basis der Produkte der oben gekennzeichneten Gesellschaften.

 

Anschrift Schlichtungsstellen:

Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Stand: 01.08.2023

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.