Immobilie renovieren

An alle, die energetisch sanieren wollen – wir zeigen, was geht

Sie möchten mit Heizung, Dämmung und Solaranlage Ihre eigene Energiewende starten? Sie wollen umbauen, anbauen oder ausbauen und damit den Wert Ihrer Immobilie steigern? Profitieren Sie jetzt von der neuen staatlichen Förderung und dem passenden Modernisierungskredit unseres Partners Schwäbisch Hall. Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen, was geht.

Staatliche Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung

Immobilie renovieren

Wir zeigen, was geht – bis zu 23.500 Euro1 vom Staat für den Heizungstausch

  • Seit 1. Januar 2024 gibt es die neue Heizungsförderung.
  • Beim Einbau einer Heizung mit erneuerbarer Energie gilt: Zu einer Grundförderung von 30 Prozent der Kosten gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 30.000 Euro begrenzt. Der höchste Förderbetrag liegt bei 23.500 Euro1.
  • Werden die förderfähigen Höchstsummen überschritten, können Sie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit2 bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit bei der KfW beantragen.

KfW-Kredite für Wohngebäude

  • Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus (EH) erhalten Sie bis zu 150.000 Euro als Kredit sowie maximal 37.500 Euro als Tilgungszuschuss3 pro Wohneinheit.
  • Bei der Sanierung einer Immobilie mit schlechter Energiebilanz gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 10 Prozent Extratilgungszuschuss4. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit.

Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Zuschüsse gibt es bis zu 15 Prozent der Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Die förderfähigen Kosten dürfen dabei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht übersteigen. Liegt ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhalten Sie zusätzlich 5 Prozent Bonus und die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr dürfen maximal 60.000 Euro betragen. Das betroffene Gebäude muss älter als 5 Jahre sein.
  • Bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars eines Energieberaters, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern können gefördert werden. Im Fall einer Baubegleitung liegt der Zuschuss bei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch bei 5.000 Euro pro Kalenderjahr.

Steuerliche Förderung5

  • Für energetische Maßnahmen, die die Gebäudehülle sowie die Heiz- und Anlagentechnik betreffen, können Sie Aufwendungen bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Die Aufwendungen müssen über 3 Jahre verteilt und das Gebäude älter als 10 Jahre sein.
  • Für Handwerkerarbeitsleistungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen können Sie bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen.

Riester-Förderung6

  • Riester-Förderung bekommen Sie für den altersgerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau, zum Beispiel durch Entnahme von mindestens 6.000 Euro aus einem Riester-Vertrag innerhalb von 3 Jahren.
  • Neu seit 1. Januar 2024: Als Besitzer einer selbst genutzten Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Riester-Guthaben oder Ihr Wohn-Riester-Bauspardarlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen einsetzen.

Wichtig

Die steuerliche Förderung ist nicht mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinierbar. Welche Förderungen für Sie infrage kommen und was es rund um die Beantragung zu beachten gibt, erklären Ihnen gern unsere Berater und die Heimatexperten von Schwäbisch Hall.


Immobilien-Check

Machen Sie den Immobilien-Check

Die eigenen vier Wände schöner und energieeffizienter machen

Neue Fenster, ein klimafreundliches Heizsystem, verbesserte Wärmedämmung oder ein barrierefreies Bad: Damit tragen Sie zum Klimaschutz bei und machen Ihre Immobilie zukunftsfähig. Unser Energiesparhaus zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen müssen.

Die angegebenen Werte beziehen sich auf ein Einfamilienhaus und sind grundsätzlich abhängig von den individuellen Gegebenheiten. Detaillierte Auskunft gibt das örtliche Handwerk. 

Lassen Sie sich zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten von Ihrer Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG oder den Heimatexperten von Schwäbisch Hall beraten.


Staatliche Fördermöglichkeiten

Staatliche Fördermöglichkeiten – so attraktiv wie nie

Klimaschutzprogramm 2030

Wir haben die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt:

Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Bis zu 40 Prozent Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel für neue Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (Solarthermie, Wärmepumpen, Pelletheizung), Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle – maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
  • Zuschuss für Vor-Ort-Energieberatung in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars – maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten


Steuerliche Förderung1

  • Bis zu 40.000 Euro für energetische Maßnahmen (verteilt auf drei Jahre) für Dämmung, Erneuerung von Fenstern, Einbau digitaler Systeme – vorausgesetzt, das Gebäude ist älter als zehn Jahre
  • Bis zu 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerarbeitsleistungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen

KfW-Kredite für Wohngebäude

  • Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierung von Wohngebäuden gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard sowie Planung und Baubegleitung durch Sachverständige/Experten


Riester-Förderung2

  • Für altersgerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau, zum Beispiel durch Entnahme von mindestens 6.000 Euro aus einem Riester-Vertrag innerhalb von drei Jahren


Wichtig:
Die steuerliche Förderung ist nicht mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinierbar. Welche Förderungen für Sie in Frage kommen und was es rund um die Beantragung zu beachten gibt, erklären Ihnen gerne Ihre Berater bei der Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG und die Heimatexperten von Schwäbisch Hall.

KfW-Förderung

KfW-Förderung

Beim Umbau oder Neubau Ihres Eigenheims können Sie von staatlicher Unterstützung profitieren.

mehr

Energieausweis verstehen

Energieausweis Informationen

Im Energieausweis finden Sie Informationen zu Heizkosten und notwendigen Modernisierungen. 

mehr

Maßnahmen finanzieren

Die Finanzierung Ihrer Maßnahmen

Sorgenfrei finanzieren mit Schwäbisch Hall

Bei Schwäbisch Hall, einem der größten deutschen Baufinanzierer, können Sie aus verschiedenen Sofortfinanzierungsmodellen wählen und sichern sich so überzeugende Pluspunkte:

Immobilie renovieren
  • 0,25 Prozent Zinsvorteil bei energetischen Sanierungen³
  • Konstante Raten für die Gesamtlaufzeit
  • Kostenlose Sonderzahlungen jederzeit möglich4
  • Darlehen bis zu 50.000 Euro ohne Grundschuld für Hauseigentümer möglich5


Tipp der Schwäbisch Hall:
Sorgen Sie monatlich mit zwei Euro pro Quadratmeter für die Instandhaltung Ihrer Immobilie vor.

Sofort-Finanzierung

Schwäbisch Hall Sofort-Finanzierung

Sofort verfügbar: Die solide Baufinanzierung mit kombiniertem Bausparvertrag.

mehr

Ihre Baufinanzierung

Baufinanzierung

Finden Sie die Baufinanzierung, die zu Ihnen passt und erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim.

mehr

Die Finanzierung Ihrer Maßnahmen

Immobilie renovieren

Wir zeigen, was geht – sorgenfrei finanzieren mit Schwäbisch Hall

Machen Sie Ihre vier Wände energetisch fit. Wählen Sie bei Schwäbisch Hall, einem der größten deutschen Baufinanzierer, aus verschiedenen Sofortfinanzierungsmodellen und sichern Sie sich überzeugende Vorteile:

  • 0,25 Prozent Zinsvorteil bei energetischen Sanierungen7
  • Konstante Raten für die Gesamtlaufzeit
  • Kostenlose Sonderzahlungen jederzeit möglich8
  • Darlehen bis zu 50.000 Euro ohne Grundschuld für Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie möglich9

Bauspartipp unseres Partners Schwäbisch Hall

Sorgen Sie monatlich mit 2 Euro pro Quadratmeter vor und sparen Sie damit Eigenkapital an.


  1. § 35 c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
  2. Bei Berechtigung. Es gelten weitere Voraussetzungen.
  3. Nur bei den Tarifen FuchsKonstant 10, 15 und 20; ohne Riester-Förderung; ausgewählter Personenkreis; nur Eigentümer seit mindestens zwei Jahren, keine Neubauten (Ausnahme: Photovoltaik). Es gelten weitere Voraussetzungen.
  4. Zinsvorteile veränderbar; nur bei Tarif FuchsKonstant 10, 15 und 20. Es gelten weitere Voraussetzungen.
  5. In der Sparphase jährlich bis zu fünf Prozent des Anfangsdarlehens; in der Darlehensphase immer und in beliebiger Höhe möglich. Um die maximale Riester-Zulage zu erhalten, sind Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro pro Jahr möglich, auch wenn fünf Prozent pro Jahr überschritten werden.